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26.02.2010

Kreditvertragsgebühr - Hotellerie erfreut über Abschaffung: "Wachstumsfeindliches Austriacum"

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Das Klassifizierungsverfahren für Hotel- und Beherbergungsbetriebe


In Österreich lässt sich derzeit jeder zweite Beherbergungsbetrieb klassifizieren. Hier finden Sie das genaue Verfahren dazu:

Download: Klassifizierungsverfahren

Grundsätzlich ist die Sterneklassifizierung kostenfrei. Bei 3*S, 4*S, 5* und 5*S fallen lediglich die Kosten für das Mystery-Guesting  sowie eine Bearbeitungsgebühr - unabhängig von den tatsächlich angefallenen Aufwendungen - im Rahmen der österreichischen Hotelklassifizierung an. Bei 3*S, 4*S beträgt dieser Beitrag EUR 200,-- für die jeweilige Fachgruppe, bei 5*, 5*S macht dieser - wie bisher - EUR 500,-- für den Fachverband aus - jeweils exkl. 20% USt.




Das Klassifizierungsverfahren für Appartements und Ferienhäuser


Der Antrag
Der Betriebsinhaber beantragt mit dem ausgefüllten Erhebungsbogen bei der jeweiligen Fachgruppe Hotellerie in der Wirtschaftskammer die Einstufung in die gewünschte Kategorie und erklärt sich mit der Richtlinie der Klassifizierung von Appartements und Ferienwohnungen einverstanden. Die Erhebungsbögen sind bei jeder Fachgruppe Hotellerie erhältlich.

Die Überprüfung
 
Auf Grund der Klassifizierungsrichtlinie, der Angaben des Betriebsinhabers und der Besichtigung stuft die Landeskommission den Betrieb ein.
Bereits kategorisierte Betriebe werden regelmäßig überprüft und deren Einstufung gegebenenfalls geändert bzw. die Kategorisierung gänzlich aberkannt.
Zusätzlich nimmt jeder klassifizierte Betrieb am System der Selbstkontrolle teil. Dabei bestätigt der Betrieb regelmäßig schriftlich gegenüber der Fachgruppe die Erfüllung der relevanten Kriterien seiner Kategorie.
Der Kommissionsbeschluss wird dem Betriebsinhaber schriftlich mitgeteilt.

1- bis 4-Stern
In jedem Bundesland ist eine Landeskommission bei der Fachgruppe Hotellerie in der Wirtschaftskammer eingerichtet. Die Kommissionsmitglieder werden vom Fachgruppenausschuss bestellt. Der Vorsitzende wird von den Kommissionsmitgliedern gewählt.
Die Landeskommission beschließt mit Stimmenmehrheit.

Einsprüche

Der Betriebsinhaber kann gegen die Einstufung oder Nichteinstufung binnen vier Wochen ab Zustellung des Kommissionsbeschlusses mittels eines eingeschriebenen Briefes Einspruch erheben. Der Einspruch ist zu begründen und das Begehren anzuführen. Der Einspruch ist bei der zuständigen Fachgruppe Hotellerie einzubringen. Der Einspruch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung, es sei denn, die Klassifizierungskommission schließt mit einstimmigem Beschluss die aufschiebende Wirkung des Einspruches aus, da insbesondere die allgemeinen Beurteilungskriterien der Kategorisierung nicht eingehalten werden.

Behandlung von Einsprüchen
Für Ein- bis Vierstern überprüfen Regionalkommissionen die Entscheidung der Landeskommission. Die Regionalkommission wird von der Oberkommission eingesetzt und setzt sich aus mindestens zwei Vertretern anderer Bundesländer und einem nicht stimmberechtigten Vertreter der Landeskommission zusammen. Jedes Bundesland nominiert als Mitglied der Regionalkommission einen Vertreter und einen Stellvertreter; der Schriftführer wird von der jeweiligen Fachgruppe gestellt.
Die Regionalkommission besichtigt den Betrieb und fertigt einen Bericht für die Klassifizierungsoberkommission an. Die Klassifizierungsoberkommission bilden die Fachgruppenvorsteher oder deren Vertreter und der Fachverbandsvorsteher oder dessen Stellvertreter als stimmberechtigter Vorsitzender.
Die Kosten für die Regional- und Überprüfungskommission trägt der Betrieb.
Die Klassifizierungsoberkommission entscheidet binnen sieben Monaten und führt Beschlussprotokolle, aus denen die Entscheidungsgründe hervorgehen. Die Entscheidung wird dem Einspruchswerber und der zuständigen Fachgruppe schriftlich mitgeteilt.


Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit 1.1.2010 in Kraft.



 



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