Mystery-Guesting

In allen Sterneklassen (1-5*) gibt es nun das zusätzliche Qualitätsmerkmal "Superior". Um diesen Zusatz zu erreichen, ist bei 3*S, 4*S sowie 5*/5*S ein eigener Mystery-Guest-Test mit positivem Ergebnis erforderlich.
Was bedeutet dies für den Hotelgast?
Das "S" in jeder Sterneklasse steht für "Superior", "Service", "Subjektive Wahrnehmung" und "Softe Kriterien" und definiert ein deutliches "Mehr" an Dienstleitung und Servicequalität.
Was bedeutet dies für mich als Hotelier?
Kriterium 245: Mystery-Guestings müssen von spezialisierten Drittanbietern auf Initiative und Rechnung des Hotels mindestens einmal innerhalb des Klassifizierungszeitraumes durchgeführt, ausgewertet und dokumentiert werden.
Diese spezialisierten Drittanbieter finden Sie in einem durch den Fachverband erstellten Mystery-Guest-Pool.
Betreffend Vorgehensweise bei 3*S, 4*S bitten wir um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Fachgruppe im Bundesland. Für 5*, 5*S steht Ihnen der Fachverband Hotellerie zur Verfügung.
Wer kann ein Mystery-Guesting anbieten?
Ein Mystery-Guesting im Rahmen der Österreichischen Hotelklassifizierung kann nur von Firmen angeboten werden, die im Mystery-Guest-Pool des Fachverbandes gelistet sind.
Die Anforderungsprofile und das Prozedere für die Aufnahme in die Liste der akkreditierten Mystery-Guest-Tester finden Sie für 3*S/4*S und 5*/5*S hier.
Die Bewerbung zur Aufnahme in den Mystery-Tester-Pool erfolgt über den Fachverband (E-Mail: sternehotline@wko.at ).
Sollten Sie sich als Mystery-Guest-Tester für den 3*S/4*S-Bereich bewerben, bitten wir Sie um Mitteilung, in welchen Bundesländern bzw. ob Sie bundesweit tätig werden wollen.
Diese Informationen werden dann der zuständigen Lenkungskommission im Fachverband zur Entscheidung über eine eventuelle Listung im Mystery-Guest-Pool vorgelegt.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass nach erfolgter Listung für Koordinations- und Abwicklungsfragen betreffend Mystery-Guest-Tests im 5*/5*S-Bereich der Fachverband Hotellerie, im 3*S/4*S die jeweilige Fachgruppe im Bundesland zuständig ist.